Letzten Freitag auf einem bekannten Fernsehsender, 18:10 Uhr, Simpsons.
Um diese Uhrzeit und bei dieser Serie könnte man eigentlich davon ausgehen, daß die Zielgruppe eindeutig Kinder und Jugendliche sind.
Daher frage ich mich, welcher Vollhonk da entschieden hat, Werbung für Bier zu zeigen!
Geht’s noch?
Nachtrag:
Auf meine Email an Pro7 hat man mir tatsächlich geantwortet.
Jedoch fiel die Antwort erstaunlicherweise nicht so aus, wie man sie von einem Fernsehsender erwarten könnte.
Also Prost, Kinderleins, auch Pro Sieben fördert das Saufen:
Sehr geehrter Herr Walker,
vielen Dank für ihre Kritik, die wir grundsätzlich und vehement zurückweisen.
Zunächst irren Sie sich in der Annahme, die „Simpsons“ richteten sich vor allem an Kinder und Jugendliche oder würden von diesen besonders geschaut.
Die Simpsons bedienen zwar ein junges Publikum, dabei handelt es sich aber vor allem um junge Erwachsene zwischen 14 und 25 Jahren. Die Serie wird vor allem von jungen Männern bis 30 Jahren rezipiert und sie wird als Familienprogramm kategorisiert, keineswegs aber als Kinder- und Jugendprogramm. Der Humor der Simpsons kann oft nur von Erwachsenen verstanden werden (Ironie, aktuelle und politische bezüge etc.)
Weiter verwechseln Sie offenbar eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung von visuellen Beiträgen – in diesem Falle von Werbung für alkoholische Getränken – mit einer wahrscheinlich entwicklungsbeeiträchtigenden Wirkung von Alkohol. §5, 1+2 JMStV greifen deshalb für Ihre Vorwürfe nicht.
Der Jugendschutz hat zu prüfen, ob ein beliebiger Beitrag möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend auf Kinder oder Jugendliche wirkt. Bei einer Werbung für Alkohol wäre das nur dann der Fall, wenn sich die Werbung inhaltlich und erkennbar an Kinder unter 14 Jahre richtete (bzw. an eine Klientel, die das Produkt gar nicht nutzen darf). Dies ist bei den von ihnen genannte Werbungen jedoch nicht der Fall, in denen vielmehr junge Erwachsene beim Konsum gezeigt werden. Jungen Erwachsenen und Erwachsenen ist der Konsum von Alkohol jedoch erlaubt.
Wie Sie wissen, ist die Werbung für Alkohol nicht verboten. Sie darf grundsätzlich ganztägig ausgestrahlt werden und innerhalb eines beliebigen Programms.
Dies mag sich in Zukunft, wie bei der Zigarettenwerbung, ändern. Aber bislang ist das eben noch nicht der Fall. Solange Alkoholwerbung erlaubt ist, hat der Hersteller das prinziepielle und grundgesetzlich zugesícherte Recht, Werbung für sein Produkt in beliebigen Medien schalten zu dürfen (solange nicht jugendschützerische Gründe dagegen sprechen).
Selbst also, wenn die von Ihnen genannte Werbung, neben der angesprochenen Klientel, auch Kinder zum Alkoholkonsum animieren sollte (obwohl sie nicht die Zielgruppe sind), liegt kein Verstoß des Senders vor. Dieser hat seine Aufgabe erfüllt, wenn der Beitrag geprüft und festgestellt wurde, dass die Werbung sich inhaltlich nicht überwiegend an Kinder und jüngere Jugendliche richtet.
Sollten dennoch Kinder das ihnen verbotene Produkt kaufen und konsumieren wollen, ist es die Verpflichtung des Handels, die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verhindern und die der Eltern, ihre Kinder ausreichend zu kontrollieren bzw. über die Wirkungen von Alkohol aufzuklären.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß und gute Unterhaltung mit unserem Programm auf ProSieben!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ProSieben Zuschauerredaktion
K.K.