Aktuelle Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Ja, das wußten wir alle doch schon lange…

Was mich halt etwas stört:
warum kann man nicht die Politiker dafür belangen, was sie regelmäßig vergeigen?
Einfach mal deren Pensionsansprüche löschen, haben sich ja die meisten die Taschen durch irgendwelche Vorsitzenden-Posten oder Auftritte bei Banken und Hotels schön vollgestopft.

Vielleicht hört dann der ganze Unfug mit Wahlpropaganda und Big Brother auf…?
(ja, ich weiß, die Hoffnung stirbt zuletzt…)

Ärgerlich ist auch, daß die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett gekippt wurde;
aber wenigstens werden jetzt schon ma alle alten Datenbestände gelöscht.
(oder zumindest sollten sie es…)

10 Kommentare zu “Aktuelle Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar”

  1. Alex

    Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:

    blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html

    Endlich! 🙂

  2. Lonesome Walker

    Ach komm, Du weißt doch, daß die Bitkom nur eine Marionette ist… 😉

  3. Tenschert

    Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass sich jetzt etwas ändern wird. 😉 Das läuft mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit so ab wie bei dem Hartz4-Urteil vor wenigen Wochen, wo erst alle gejubelt haben es gibt mehr Geld für Kinder, und am Ende war nur die Berechnung falsch. Die Kellerassel-Schreiber des Innenministers „Post-Schäuble“ (Name grade entfallen, weil der wohl bloß alle paar Wochen aus dem Schrank darf) werden sich schon was tolles einfallen lassen. Aber ist auch egal, dafür sind wieder mal alle etwas zu ändern. So wie die FDP ja auch das Steuerrecht vereinfachen wollte.
    Aber wäre auch schlimm, wenn die Vorratsdatenspeicherung damit vom Tisch wäre, die Piratenpartei müsste sich glatt auflösen. 🙂

  4. Lonesome Walker

    😀 meine Rede.

    Deswegen will ich ja eine Verantwortlichkeit von Politikern.
    Dann sitzen da oben nicht mehr so weltfremde Internet-Ausdrucker, sondern vielleicht auch mal Handwerksmeister oder Personen aus dem KMU-Bereich.

    Und die Hoffnung stirbt zuletzt 😉

  5. Molgugge

    Aber natürlich glauben wir, dass sich was ändert!!!!
    Im Moment wenigstens, und bei der Vorratsdatenspeicherung.
    Denn immerhin steht in dem Urteil ja auch ausdrücklich drinnen (Ziffer 306):
    „Dementsprechend müssen die aufgrund der einstweiligen Anordnung vom 11. März 2008 und 28. Oktober 2008 von den Diensteanbietern im Rahmen von Auskunftsersuchen erhobenen aber einstweilen nicht an die ersuchenden Behörden übermittelten, sondern gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten unverzüglich gelöscht werden. Sie dürfen nicht mehr an die ersuchenden Stellen übermittelt werden.“

    Und das läuft auch schon.

    Dass das nicht das Ende der Versuche ist, ist was Anderes. Es wird einen neuen Versuch geben. Wie der dann ausfällt wird man sehen.

    Und zu dem Vergleich Hartz IV – Urteil und diesem hier:
    Es ist von Vorteil, dass man, bevor man resigniert, triumphiert, Mehreinnahmen ausgibt oder sich auch nur ausführlich zu einem Urteil äußert sich das selbe erst ein mal anzuschauen.
    Und in dem ganzen Urteil steht nirgendwo etwas davon, dass irgendjemand auch nur einen Cent mehr bekommt oder bekommen müsste, sondern nur, dass es verfassungswidrig war, die Regelsätze für Kinder ohne nähere Prüfung einfach als Prozentsatz der Erwachsenenbeträge festzulegen.
    Diese Regelbeträge sind gesondert zu kalkulieren, und dabei ist auf den besonderen Bedarf von Kindern, zB wegen Bildung und so, Rücksicht zu nehmen. Diese Gesichtspunkte sind also in die Berechnung einzustellen.

    denn dort steht ja ausdrücklich:
    „Es kann ebenfalls nicht festgestellt werden, dass der für Kinder bis zur
    Vollendung des 14. Lebensjahres einheitlich geltende Betrag von 207 Euro
    zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums offensichtlich
    unzureichend ist. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass dieser
    Betrag nicht ausreicht, um das physische Existenzminimum, insbesondere
    den Ernährungsbedarf von Kindern im Alter von 7 bis zur Vollendung des
    14. Lebensjahres zu decken.“

    und

    „Das Sozialgeld für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres von
    207 Euro genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, weil es von
    der bereits beanstandeten Regelleistung in Höhe von 345 Euro abgeleitet
    ist. Darüber hinaus beruht die Festlegung auf keiner vertretbaren
    Methode zur Bestimmung des Existenzminimums eines Kindes im Alter bis
    zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gesetzgeber hat jegliche
    Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im
    Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen
    Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung
    auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 %
    gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer
    freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung.
    Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher,
    Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen
    Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht
    hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt
    eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren
    Kindern. “

    Nicht mehr und nicht weniger, aber auf jeden Fall nicht, dass es mehr gibt, geben müsste oder sonst was.
    🙂

  6. mitchell

    @molgugge:

    Wer, außer einigen wenigen (ein paar sind wohl hier vertreten ^^), schaut sich das Urteil schon genauer an. Der durchschnittliche Bürger (ich nenne ihn auch gerne den B-Reader) hört was oder liest eine Schlagzeile – ja, daher „B-Reader“, und denkt genau das, was drin steht oder gesprochen wird. Sind um den Daumen schonmal 90%, der Rest liest gar nicht oder macht es komplett anders…denkt womöglich parallel dazu.

  7. Molgugge

    @ mitchell:

    Das stimmt. Leider.
    Und leider ist es auch so, dass die Leute, die über so was berichten und es eigentlich tun sollten, das Lesen, es auch nicht tun. Zumindest nicht die Sorte der Journalisten, hmmm sagen wir mal lieber Schlagzeilenproduzenten, die davon leben irgend eine gut klingende, kurze, Meldung aus allem zu machen, die man dann auch noch in einer Zweiwort-Schlagzeile konzentrieren kann, die welche all diejenigen hochreisst, die welche selbst Lesen für mühsam befinden. Und diese Kurzaussagen werden dann auch noch mit Nachweisen hinterlegt, zum Beispiel Zitate aus dem jeweiligen Urteil. Und in einem rund 90 Seiten umfassenden Urteil des BVerfG finden sich zitierfähige Halbsätze für alles, selbst für den Nachweis von Schwarzen Löchern in Roten Riesen!!!!!
    Shlimmer finde ich allerdings noch, wenn nach einem solchen Urteil, kurze Zeit nach dessen Verkündung, hochrangige Politiker und Lobbygewerkschaftsvertreter verkünden, dass das alles Unsinn ist und eigentlich nur vorgegeben wird, wie man es wirksam machen kann. Nach einer Zeitspanne, in der niemand dieses Urteil konzentriert lesen und im Entscheidungsteil nachvollziehen kann. Selbst ein geübter Jurist nicht.
    Ich glaube, ein wenig war das auch ein Abschiedsgeschenk des scheidenden Präsidenten des Gerichts, zumindest was einige mit sehr deutlichen Worten ausgeführte Passagen betrifft.

    Nicht umsonst hies es in der mündlichen Urteilsbegründung:

    „Deshalb sei die Speicherung geeignet, „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“ auszulösen, sagte Hans-Jürgen Papier, der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts.“

    Und das schöne dabei ist, dass das BVerfG sich sehr schwer damit tut, einen einmal eingeschlagenen als richtig erkannten Weg kurzfristig wieder zu verlassen. Selbst wenn sich die Besetzung des Spruchkörpers ändert.
    Das macht Hoffnung gegen die nächsten Versuche 🙂

  8. mitchell

    Genau das ist die Frage, macht es Hoffnung FÜR oder GEGEN die Versuche? 😛

    Naja, schauen wir mal. Ich frage mich ja sowieso immer, was sich unsere Politiker denken, wenn sie ein solches Gesetz verabschieden, welches dann irgendwann sowieso widerrufen wird. Will man sich hier nicht juristisch absichern oder kann man es einfach nicht, weil dort keine gescheiten Juristen sitzen? Klar, bei der Menge an Gesetzen kann auch ein geübter Jurist nicht immer alles vorhersehen (wogegen ein neues Gesetz verstoßen könnte), aber gerade bei Regelungen, die das Volk betreffen, erwarte ich sowas doch. Dann soll man sich dort oben halt mal gedulden, bis die juristischen Feinheiten geklärt sind. Wie man sieht/sah, können viele Bürger, die kein Jura studiert haben, die Fehler scheinbar erkennen.

  9. molgugge

    GEGEN hatte ich geschrieben,
    gegen die Versuche, wiederum umfassend Daten zu sammeln und dem Staat zur Verfügung zu stellen.

    Und bitte nicht aus den amen Politikern rumhacken! das ist gemein!

    Die Stammtische verlangen das.
    Terroristen, Kinderschänder, Mörder und son Zeuchs müssen mit allen Mitteln gejagt werden. Und wenn dabei die Telekomunikationsadaten von allen gespeichert werden, na und. Erstens habe ich ja nichts zu verbergen, und Zweitens mach ich so was kompliziertes ja auch gar nicht. Ich telefoniere höchstens mal, zu Hause oder mit dem Handy, und von wegen WorldWideWeb. Ich kann doch gar nicht englisch, ich gugg höchstens manchmal ins Inernet.

  10. mitchell

    Wer hackt denn hier? Das sind nur Feststellungen im Laufe der Jahre ^^

Dein Kommentar:

» bevor Du Deinen Senf abgibst...
(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


blog powered by wordpress
Design by Office and IT - Business Solutions
Optimiert durch suchmaschinen-freundlich