black friday – oder ein weiterer Beweis, wie beschissen das DPMA arbeitet
Ja klar, das Deutsche Patent- und Markenamt muß die eingetragenen Marken nicht prüfen.
Aber warum denn nicht? Man würde ja keine tiefgreifende Recherche erwarten, aber zumindest bei so allgemeinen Begriffen würde man SEHR VIEL Schaden abwenden können.
Und nein, die Anmeldegebühr wird dabei trotzdem fällig.
So, bei der eingetragenen Marke black friday gibt es seit 2016(!!!) schon Löschanträge, jedoch noch nichts davon abgearbeitet.
Aktuell sind es 15 Stück (klick), könnte eigentlich ein klares Indiz für eine Behörde sein, daß da was faul riecht. Ja, das wird alles der Reihe nach abgearbeitet… mal ernsthaft: der erste Löschantrag ist vom 08.07.2016. Wenn da so ein Personalmangel herrscht, dann sollte man hier vielleicht Konsequenzen ziehen.
Dazu kommt dann auch noch, es gibt ja auch die Eintragung als „EU-Marke“, läßt sich also noch mehr Unfug treiben.
Ich kann also den Leuten von Gall | Performance Marketing als Inhaber von black-friday.de nur starke Nerven wünschen, den Ärger gegen Gesocks muß man nunmal aussitzen. 🙁
Oh, halt, die Domain black-friday.de gibts ja schon länger als die eingetragene Marke…? Na sowas aber auch…