Rechtsanwaltskanzlei Schulze und Anwaltliche Zahlungsaufforderung der Belleros Premium Media Limited
Abgelegt unter Aufklärung, Kindergartenbande am 27.05.2009Oweh, die Nachwehen der Kindergartenbande *schmunzel*
Waren heute 2! Emails, die mir im Posteingang entgegengeleuchtet haben.
(ich bin Abmahnungen mittlerweile irgendwie gewohnt; sei es per Email [wie putzig] oder auch postalisch)
Die hier ist aber so widerlich perfide, darüber muß ich bloggen.
Also hier erst einmal die mir UNAUFGEFORDERT und UNRECHTMÄSSIG zugesendete Email (Definition von Spam):
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Sehr geehrte/r Herr/Frau Oliver Götz,
in der vorbezeichneten Angelegenheit hat mich die Firma Belleros Premium Media Limited, vertreten durch Stephanie Schneider, Sperberhorst 6a, 22459 Hamburg, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Nach unserem Informationsstand haben Sie ihre Rechnung vom 26.03.2009 mit der Rechnungsnummer 99D083199 für die Anmeldung vom 10.03.2009 um 23:54 Uhr mit der folgenden IP-Adresse 174.133.99.74 für die Bereitstellung von 99downloads.de bis zum heutigen Datum nicht beglichen.
Aus der von Ihnen in Anspruch genommenen Internet-Seite ist ersichtlich, dass es sich bei der erbrachten Dienstleistung um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Meine Mandantin hat den Betrag aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag bereits mehrmals angemahnt, erstmalig am 03.04.2009.
Ich fordere Sie daher auf, die Forderung in Höhe von 70,50 nebst Zinsen und der Kosten meiner Inanspruchnahme von insgesamt 110,29 Euro, spätestens bis zum 03.06.2009 unter Angabe des Aktenzeichens auf mein Konto zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der sich im anliegenden Schreiben befindlichen Forderungsaufstellung.
Kontoverbindung: Postbank AG
Konto Nr.: 93 12 09
BLZ: 20010020
Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE17200100200000931209
Swift/Bic: PBNKDEFF
Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung sind wir berechtigt, unverzüglich das Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Vor- und nach erfolgreicher Titulierung der benannten Forderung werden weitere erhebliche Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gerichtsvollzieherauslagen anfallen. Diese werden die Forderung deutlich erhöhen. Wir weisen Sie auf die im Schreiben angegebene Zahlungsfrist hin.
Sollten sie eine Ratenzahlung vereinbaren wollen, richten sie ihre E-Mail bitte an Ratenzahlung@Schulze-Inkasso.de
Soweit Sie behaupten, sich unter der oben angegebenen IP-Adresse nicht registriert zu haben, weisen wir Sie auf die Vorschriften des § 263, 263 a StGB hin.
Für weitere Informationen lesen sie bitte auch unser Merkblatt für Schuldner unter: schulze-inkasso.de/docs/informationsblatt.pdf
Falls sie den offen Rechnungsbetrag bereits angewiesen habem, bitte um Nachweis und Einreichung der jeweiligen Belege.
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In der Anlage dieser Email finden Sie nochmals das vorgenannte Schreiben auf
unserem Briefpapier. Die Datei im PDF-Format können Sie im Acrobat Reader öffnen.
Der Anhang ist virenfrei.
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Für Rückfragen erreichen Sie unsere Inkassoabteilung unter +49 1805 4451791 – 1 oder per Fax unter der Rufnummer +49 1805 4451791 – 2 (0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)
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Mit freundlichen Grüßen
Inkassoabteilung
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Kanzlei@Schulze-Inkasso.de
Schulze-Inkasso.de
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Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze
[ Peutestraße 51-53 ]
[ 20539 Hamburg ]
Steuernummer: 22/18009/282
Servicehotline: +49 1805 4451791 – 1*
Servicefax: +49 1805 4451791 – 2*
* (0,14 Euro / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)
Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger Land- und Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der übrigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.
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Angeklebt war dieses PDF hier: KLICK MICH
Putzig, nicht?
Mein Name ist aber nunmal nicht Oliver Götz.
Ich habe auch nie diese IP-Adresse besessen, geschweige denn, den „Service“ dieser Abzock-Portale in Anspruch genommen.
Von daher war ich so freundlich, und habe den Damen und Herren wie folgt geantwortet:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
dies ist meine ERSTE und LETZTE Email an Sie.
Alles Weitere werde ich dann AUF GERICHTLICHEM Wege klären.
1. ich bin NICHT Oliver Götz
2. fehlt mir in so einer Email die „Ordnungsgemäße Bevollmächtigung“, denn wenn Sie schon ein PDF schicken, dann können Sie die Bevollmächtigung doch auch eben mal einscannen, oder?
3. Wußten Sie schon, welchen Klienten Sie hier betreuen?
4. Wußten Sie schon, daß ich solchen juristischen Kleinigkeiten NICHT aus dem Weg gehe, sondern diese:
a) blogge (https://www.lonesomewalker.com) ?
b) juristisch bis zum Ende verfolge ?
5. Wußten Sie schon, daß mittlerweile die Rechtssprechung auch der Meinung ist, auch Rechtsanwälte zu belangen, die „unkoscheres“ Spiel betreiben, also bei skrupellosen Abzock-Geschäften mitmachen?
Daher fordere ich Sie auf, mich mit weiteren sinnlosen Emails zu verschonen, ansonsten werde ich DEFINITIV juristische Schritte in die Wege leiten.
Freundliche Grüße
Lonesome Walker
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So, mal sehen, wie man darauf reagiert.
Sollte ich nochmal was von denen hören, ui ui ui ui, das kostet mich zwar ein wenig Geld im Voraus, aber deren Untergang ist mir dafür gewiß.
Man stelle sich mal vor, ich fühle mich plötzlich von denen bedroht, und da ist für mich dann schon Eile geboten…
Sachen gibts, die gibts gar nicht…