Neues vom Sven Schulze (ihr wißt schon, der „Geldeintreiber“ für Belleros und Co…)
Abgelegt unter Aufklärung, Kindergartenbande, Kurioses am 22.07.2009Ts ts ts ts, ich frage mich schon gar nicht mehr, wie tief man als Rechtsanwalt sinken kann (im moralischen Sinne).
Heute habe ich wieder so eine putzige Mahn-Mail bekommen, lautet natürlich wieder auf den armen Oliver…
Da diese Mail trotz wiederholter Bitte der Unterlassung dennoch unverlangt zugesendet wurde, veröffentliche ich die hier mal wieder, damit Geschädigte nicht darauf hereinfallen.
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Betreff: Letzte außergerichtliche Mahnung, AZ. 1147455
Von: Rechtsanwalt Sven Schulze <Kanzlei@Schulze-Inkasso.de>
An: xxxx@lonesomewalker.de
Datum: 22-07-2009 19:40
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Sehr geehrte/r Oliver Götz,
bekanntlich vertreten wir die Firma Belleros Premium Media Limited, Hamburg. Bedauerlicherweise haben Sie zu unserer großen Verwunderung nicht auf unsere bisherigen Mahnungen und Kontaktaufnahmen adäquat reagiert und keine Zahlungen geleistet. Noch immer besteht die Forderung aus Ihrer Inanspruchnahme von 99downloads.de.
Wir haben unserer Mandantin nunmehr empfohlen, das gerichtliche Verfahren zur Titulierung der Forderung unter Aktenzeichen 1147455 einzuleiten.
Unsere Prozessabteilung wird im Falle der erfolgreichen Titulierung der Forderung die Pfändung von Bankkonten sowie die Pfändung von Lohn und Gehalt bei Ihrem Arbeitgeber erwirken.
Letztmals außergerichtlich weisen wir darauf hin, das unsere Mandantschaft nicht auf die Ihnen bekannte Forderung verzichtet und sich vorbehält, alle rechtlichen Möglichkeiten der Beitreibung dieser Forderung in Anspruch zu nehmen.
Um diese für beide Seiten unangenehme und insbesondere für Ihre Seite mit Kosten verbundene weitere Bearbeitung der Forderungssache zu vermeiden, geben wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit, die Forderung in Höhe von
110,29 Euro, bis spätestens 05.08.2009 auf unser Konto
Kontoverbindung: Postbank AG
Konto Nr.: 93 12 09
BLZ: 20010020
Bei EU-Überweisungen: IBAN DE17200100200000931209 – BIC PBNKDEFF
unter Angabe des o.g. Aktenzeichens auszugleichen.
Sollten Sie den fälligen Betrag erst nach Fristablauf oder nur in angemessenen Raten bezahlen können, bitten wir uns dies entweder per Email oder schriftlich, gerne auch per Fax, mitzuteilen. Wir können Ihnen in ihrem eigenen Interesse nur dringend raten, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen.
Für den Fall das Sie den ausstehenden Betrag bereits überwiesen haben, können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.
Für Rückfragen erreichen Sie unsere Inkassoabteilung unter +49 1805 44510 – 0 oder
per Fax unter der Rufnummer +49 1805 44510 – 09 (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)
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Mit freundlichen Grüßen
Sven Schulze
Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Kanzlei@Schulze-Inkasso.de
Schulze-Inkasso.de
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Rechtsanwaltskanzlei Schulze
Rechtsanwalt Sven Schulze
[ Peutestraße 51-53 ]
[ 20539 Hamburg ]
Steuernummer: 22/18009/282
Servicehotline: +49 1805 44 51 00*
Servicefax: +49 1805 44 51 09*
* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)
Zulassungen:
Rechtsanwalt Schulze ist zugelassen beim Hamburger Land- und Amtsgericht und ist vor den gleichen Gerichten der übrigen Bundesländer Deutschlands vertretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied der hanseatischen Anwaltskammer.
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Ihr werdet lachen, ich habe da bei der hanseatischen Anwaltskammer mal angerufen, und der Rechtsanwalt existiert WIRKLICH!
(ich dachte bisher ja immer an einen weiteren lustigen Streich der Nutzlos-Branche…)
Nichts desto trotz sehe ich diesem angekündigten gerichtlichen Verfahren sehr gelassen entgegen.
Was soll denn passieren?
Da kommt so ein lustiger Zettel, das Kreuz an der richtigen Stelle, und unter Wahrung der Frist an das entsprechende Gericht zurück.
Ah, da fällt mir ein, die haben ja gar nicht meine postalische Adresse