Die EU ist ja sowas von herrlich „gefährlich“
Danke an Frank für diesen netten Auszug:
Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern;
Und leider Gottes stammt das aus offiziellen Quellen:
klick mich (lokaler Mirror)
Da kann man dann Lieder wie dieses hier nur zu gut verstehen:
am 04.09.2009 um 13:24
Aha..also, wenn bei einer Demo ein Polizist versucht dich festzunehmen, aus egal welchen Gründen (gerechtfertigt/ungerechtfertigt), und du jetzt einen der medial Erfolgreichen Prügelpolizisten erwischst bzw er dich..darfst du nicht weglaufen, weil er dir in den Rücken schießen darf…toll…Halb zu tode Prügeln lassen von einem Pulk aus 4-5 Beamten oder erschossen werden…na herzlichen Dank.
Man darf zwar davon ausgehen das so ein Szenario in Deutschland noch min. 10 Jahre in der Zukunft liegt aber z.B. Griechenland wird sich freuen, dann haben die Rambo-Polizisten endlich einen Grund Menschenmassen nieder zu mähen, ist ja auch total unverständlich warum man vor schießenden Beamten davon laufen sollte.
MfG
Seth
am 06.09.2009 um 16:45
Also wenn ich mir jetzt nur mal rein den Teil b) im Zusamenhang nehme, ist das noch die Vogelfreiheit aus den alten Tagen. Deutschland ist schon ein Land für sich und das Gesetz war mir leider vorher nicht bekannt.