Hui, wenn man erklärt, wie man auf bild.de den unwirksamen Anti-AdBlocker umgeht, bekommt man eine Abmahnung?
Krass, gerade vorbeigetickert:
http://www.golem.de/news/adblocker-sperre-bild-de-mahnt-youtuber-wegen-erklaervideo-ab-1510-117011.html
Fassen wir mal zusammen:
der Axel-Springer-Verlag (im Detail die Bild GmbH) mahnt ab, wenn man z.B. Sachen wie das hier
Bei uBlock Origin 1.2.0 reicht es aus unter „Meine Regeln“ folgendes einzutragen:
@@||sascdn.com^$domain=bild.de
@@||smartadserver.com^$domain=bild.de
veröffentlicht.
Grund:
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Okay, und der Witz daran ist?
wirksame technische Maßnahmen
Scheint mir also keine wirklich wirksame technische Maßnahme zu sein 😀
Meine Firewall mit iptables, DIE ist wirksam…
Davon mal abgesehen, der §95, auf den sich da bezogen wird, steht ganz klar für Laufbilder.
Wenn die Dünnbrettbohrer von Axel-Springer wollen, daß man deren Werbung anguckt, dann gibt es da die klassische Paywall.
Quasi bezahlen, um Werbung zu gucken, ääääh, jaaaa, nein, also… 🙂
Alles oder nix. Scheiss’n oder runter vom Topf, wie der Bayer so schön sagt.
am 04.11.2015 um 10:55
[…] geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes ]…]
Da Bild ihre Informationen überwiegend von anderen Quellen bezieht (Reuters etc.), wäre interessant zu erfahren, ob die Seite bild.de überhaupt ein ’schützenswertes Werk‘ im Sinne des Gesetzgebers ist?!
Für einen einzelnen Rechner tun es auch Einträge in der hosts.ics
127.0.0.1 smartadserver.com
am 04.11.2015 um 11:00
Nachtrag, damit die Bild Seite geht
127.0.0.1 sascdn.com
am 04.11.2015 um 14:43
Ich hatte heute ja die Gelegenheit, den Originaltext des Gerichtes zu adblockplus.org zu lesen:
Fassen wir mal kurz: § 95 Laufbilder <- ist bild.de ein Laufbild?
Ebenso: Softwareverschlüsselung der Webseite <- WTF? Unter Verschlüsselung verstehe ich technisch was Anderes. Ich bin ja wirklich gespannt, WIE HEFTIG die Klatsche ausfallen wird, die sich Springer hier einhandelt.
Ich hoffe, RICHTIG DOLLE.