Mehrere AGB im Geschäftsleben zulässig? Oder Selbstbewertung?

Ich wollte dem netten Werbeonkel (ist wohl auch ein Tausendsassa) ja schon mal helfen, und teilweise hat er meine Vorschläge ja auch schon umgesetzt, muß aber schon wieder leichte Abzüge in der B-Note hinnehmen.

Warum?

Nun, ich dachte immer, eine Firma kann/sollte nur 1x AGB haben…

Manche haben aber auch 2 oder 3…?

google-analytics

(schon wieder dieses Analytics-Zeugs… besser doch Piwik nehmen, da das ganze datenschutzrechtliche Zeug deaktivieren, und schon bleiben alle Daten auf dem eigenen Server…)

Gut, bin ja auch kein Wettbewerber, der ihn abmahnen könnte, aber darum geht es ja auch nicht.
Wenn man dann aber berücksichtigt, daß der nette Herr K. mehrere Domains betreibt, u.a. auch eine zum Thema SEO (safebiz.de, alles schon fleissig gescreenert…), dann könnte das für ALLE SEO’s, die dadurch den Wettbewerb verzerrt sehen würden, durchaus einen abmahnfähigen Grund geben, oder?

Aber wer weiß, vielleicht hat ein Rechtsanwalt Thiemo Loof der Kanzlei Kahlert-Padberg ja nicht alle Informationen seines Mandanten erhalten, oder aber, er hat seinem Mandanten vielleicht bewußt zu diesem Schritt geraten?
(zumindest führt Herr K. diese Kanzlei selbst in seinem Impressum als Ansprechpartner in rechtlichen Angelegenheiten, und mit Herrn Loof hatte ich sowohl bei Ageyo als auch vor kurzem erst wieder in Sachen O.K. Handelsvertretung e.K. zu tun;
ich schwöre, ich hatte mit der roten Farbe bisher NIX zu tun! Ich habe erst heute meine Wertung dazu abgegeben. Ich bin mir aber sicher, aufgrund der vergangenen Geschichten wird die Farbe nicht ohne Grund angezeigt…)

Und dann ist da noch die durchaus als (vielleicht nicht ganz unwahre, aber zumindest doch) unangemessene "Testbewertung" des eigenen Shops?
(5 von 5 ist immer eine Superlative, besonders kundenfreundlich, wenn man das selber bewirbt…)

selbstbewertung

Wer weiß, Fragen über Fragen, die vielleicht in Zukunft auch noch mal vor Gericht entschieden werden müssen, weil es doch günstiger (zu kaufen 😛 ) ist, seine Mitbewerber abzumahnen, oder nicht?

Wie war das mit Verstößen gegen das UWG online?
Die verjähren erst nach 3 Jahren?
Wiederholungsgefahr sehe ich hier aufgrund der Tatsache, daß die Selbstbewertung neu ist, durchaus als gegeben an…
Naja, dann ist das hier ja doch ein gutes Archiv, falls mal was verloren geht.
Screenshots habe ich schon 3 (anonymen) Email-Adressen auf Anfrage übersendet, könnte also doch noch spannend mit dem Re-Design werden…

PS:
die O.K. Handelsvertretung e.K. wird HIER als Gegner geführt; mir deucht, der Onkel ist in der Abmahn-Branche bestens bekannt…?
Und auf seobookmark.de vermisse ich doch noch die ein oder andere Angabe…
(aber das drösel ich mal auf, wenn mir langweilig is, is ja nich so, daß ich Zeit an sinnlosen Sachen verschwende…)

Wie schon geschrieben, Wiederholungstäter…

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