Noch ein Informationsvideo zum Thema Vertrag von Lissabon
Ich denke, das Video spricht für sich:
http://www.youtube.com/watch?v=Jh3FpEMUgSE
Das Grundgesetz hat die Verfahrensweise, für den Fall, daß eine neue, dem Grundgesetz übergeordnete Verfassung in Kraft treten soll, in Artikel 146 ausdrücklich und klar geregelt.
Dort heißt es:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und freiheit deutschlands für das gesamte deutsche volk gilt, verliert seine gültigkeit an dem tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
am 13.09.2009 um 22:31
Es ist schon eine ziemliche Sauerei das ganze…