Kann man wegen einer kopierten Überschrift wie „Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt“ abgemahnt werden?

Abgelegt unter Allgemein, Aufklärung, Fundstück der Woche, Kurioses, Piraten am 02.11.2009

YES, WE CAN!

Deutschland, einig Abmahnland, unsere ach so realitätsfernen Minister haben es bis heute noch nicht auf die Latte bekommen, endlich ein eindeutiges Gesetz zum Thema Abmahnungen, Gründe und Kosten zu erlassen.
Deswegen müssen sich immer mehr Gerichte mit immer kurioseren Auswüchsen des zweitältesten Gewerbe der Menschheit herumschlagen.
(Die Rede ist selbstverständlich von Rechtsanwälten; das älteste Gewerbe ist klar die Prostitution. Wobei sich hier manche noch immer nicht so ganz sicher sind, ob denn das Eine nicht gleich dem Anderen ist…)

Was ist geschehen?

Nach dem Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09 wurde eine in Deutschland für ihre juristisch zweifelhafte Vergangenheit bekannte Anwältin dazu verurteilt, die Kosten der Gegenseite zu tragen, da das Gericht der Meinung war, sie hätte Beihilfe zu einem (mindestens) versuchten Betrug geleistet.
(Original-Zitat von jur-blog.de)

Da dies eine sehr schöne Nachricht war, die auch Balsam für sehr viele gequälte Seelen ist, haben einige Medien und Blogger dies mit folgender Überschrift veröffentlicht:

Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

Hm, wie ist das jetzt: stimmt das, oder ist diese Aussage so falsch?
Ich meine, den Artikel auf jur-blog.de hat ein Anwalt verfasst, der das doch eigentlich genau wissen sollte, oder?

Fakt ist der Auszug aus dem Gerichtsurteil:

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.

Somit KEINE VERURTEILUNG wegen Betrug.
(lediglich die Ausführung des Gerichtes)

Nun, jedenfalls ist mir heute zu Ohren gekommen, daß mein Freund Rene wegen dieser Überschrift eine Abmahnung erhalten hat.
Nicht von der Frau Günther persönlich, die ja auch Rechtsverdreherin Rechtsanwältin ist; nein, von einer anderen Kanzlei.

Hm, warum macht die das nicht selber?
Kann die das nicht?
Will sie das nicht?
Ich meine, ist der Ruf erst ruiniert…

Jedenfalls steht in der Abmahnung drin, daß das gequirlte Kacke ist, die Mandantin sei NIE wegen Betruges verurteilt worden.
Okay, kann ich so nicht beurteilen, aber wenn das ein anderer Rechtsanwalt so bloggt, wie denn nu?
Betrug, nicht Betrug, Beihilfe zum Betrug, Beihilfe zum versuchten Betrug?

Check‘ ich nicht, dazu muß man wohl echt Jura studiert haben und für gewisse unmoralische Vorgehensweisen auch manchmal die Gehirnregion für Sitte und Moral abstellen

Nun ja, was mich persönlich aber noch an der Sache stört…

die Überschrift alleine lautet ja auf:
Abmahnanwältin Günther

Ich lese hier keinen Vornamen.
Tja, und Anwältinen mit dem Familien-Namen Günther kann es ja viele geben, oder?
(wer Belege hierzu findet, email me!)

Auch ein lustiges Schmankerl in der Abmahnung:
„… darüber hinaus ehrenrührig ist.“
Hm, krasse Shice das. Abmahnanwältin is okay, aber eine Formulierung, die damals sogar von GOLEM.DE (mittlerweile sicherlich auch wegen juristischem Krams entfernt, aber ich hab‘ das ja noch in meinem Feedreader drin …) so gebracht wurde, soll beleidigend sein?

@Rechtsanwältin Günther oder deren juristischen Vertreter:
kennen Sie das Phänomen, daß Hundescheisse erst dann stinkt, wenn man hineingetreten ist?

Jack Wolfskin hat das vor Kurzem mit dawanda probiert, Seoline mit Sistrix, Ageyo mit mir;
alle erfolglos, und alle haben sich was damit kaputt gemacht:

ihren Ruf

Mir ist durchaus bewußt, daß manchen Rechtsanwälten egal ist, wie ihr Ruf/ihre Reputation gerade ist.

Man sollte dabei aber auch eines bedenken:
ändert sich die Gesetzeslage erst einmal zum Thema Abmahnung/Abzocke (und die Zeichen stehen gut dafür), dann ist es sehr schlecht, wenn der eigene Ruf aus der Vergangenheit alles andere als weiß ist…

Da ich Mitglied der Piratenpartei bin, denke ich, sollte ich dieses Thema auch mal für das Parteiprogramm anregen.
Man muß heutzutage ja schon Angst haben, ohne Rechtsbeistand seine persönliche Meinung im Internet zu veröffentlichen…
(naja, ich mach‘ mir im Moment eher weniger Sorgen, habe ja einen guten Rechtsanwalt 🙂 )
Klar, Rufschädigung hin oder her, aber wenn man sich selbst schon seinen Ruf ruiniert hat, sollte man eher nicht auf „ehrenrührig“ plädieren.

@Rene:
Zähne zusammenbeissen, ich würde an Deiner Stelle NICHT unterschreiben.
Vor Gericht gehen, denn die Abmahnung gegen Privatpersonen (oder bist Du deren Mitbewerber?) ist ja mittlerweile GESETZLICH gedeckelt, und die Summe der Abmahnung, die ich da im Raum stehen sehe (geschweige denn den Streitwert von 10.000 Euro, muhahahaha), ist mir alles andere als koscher.
Halt mich bitte auf dem Laufenden, ich werde da wohl auch mal ein wenig zugucken…
(und die Adresse meines Anwaltes hast Du ja 😉 )

@ alle Blogger und Piraten:
bitte weitersagen oder eigene Meinung dazu veröffentlichen, vielleicht kann sich ja mal einer von Schwarz-Geld dieser Problematik annehmen…
Rene wurden ja schon gerichtliche Eilmaßnahmen angedroht…

Kleiner Schmankerl-Nachtrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
„… Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken. …“

Hui, da wirds aber langsam ENG mit EHRENRÜHRIG…!


Richter sind auch nur Menschen…

Abgelegt unter Allgemein, Aufklärung, Kurioses, Vermutungen am 31.10.2009

Toller Nachruf von schülerVZ, könnten sie sich meiner Meinung nach glatt wo hinschieben…

Wenn man sich mal vor Augen hält, daß 3×1t gegen
Nutzungsbedingungen von StudiVZ verstoßen hat, so sollte jedem klar sein, das nix gut 😛
Ich bin mir sicher, daß er dies auch zugegeben haben wird.

Was ich aber nicht verstehe…

Gründe, die eine U-Haft rechtfertigen:
Wiederholungsgefahr
(ähem, wohl kaum; es sei denn, die wursteln weiter so drauf los…)
Verdunkelungsgefahr
(denke ich mal nicht, is ja alles gesagt…)
Fluchtgefahr
wohl das Letzte, was man einem jungen, dynamischen, begabtem Kerlchen unterstellen kann.

Wir beleuchten dazu dann aber mal folgendes:
— — —
§ 112a
(1) Ein Haftgrund besteht auch, wenn der Beschuldigte dringend verdächtig ist,
1. eine Straftat nach den
§ 174
(sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen),
§ 174a
(Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen),
§176
(sexueller Mißbrauch von Kindern) bis
§ 179
(sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen)
des Strafgesetzbuches oder (und jetzt lasse ich das mit dem Auflisten, könnt Ihr ja selber 😛 )
2. wiederholt oder fortgesetzt eine die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat nach § 125a, nach den §§ 224 bis 227, nach den §§ 243, 244, 249 bis 255, 260, nach § 263, nach den §§ 306 bis 306c oder § 316a des Strafgesetzbuches oder nach § 29 Abs. 1 Nr. 1, 4, 10 oder Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes begangen zu haben, und bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen, daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde, die Haft zur Abwendung der drohenden Gefahr erforderlich und in den Fällen der Nummer 2 eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist.

So, und jetzt soll mal der Richter, der der Untersuchungshaft zugestimmt hat, das den Angehörigen erklären, WARUM er da unterschrieben hat.

Meine Meinung zu den ganzen VZ’s kann man sich sicherlich denken…


Medion TV-Tuner 7134 MK2/3 und der Code 10…

Abgelegt unter EDV, Kurioses am 26.10.2009

Naja, daß TV-karten immer wieder Probleme machen…

In sehr vielen Foren fragen sehr viele Leute nach Treibern oder Lösung zur Installationsproblematik mit dem Medion TV-Tuner 7134 MK2/3.
Angefangen von: „IRQ-Probleme“, über „Karte defekt“ bis hin zu „installiere Linux“.
Dummerweise mußte ich mich gestern selbst mit dem Thema beschäftigen…
(und nein, nicht unter Linux)
Hat ja nur 3 Stunden gedauert…

Also, hier für alle Leidgeplagten und Lösungs-Suchenden meine Erfahrung:

Treiber runterladen:
TREIBER1 und TREIBER2
(zum Entpacken gibts das geniale 7zip)

Warum 2?
Nun, den Ersten werdet Ihr mit Sicherheit schon kennen, denn das ist der, der im Gerätemanager unter Windows XP dieses lustige gelbe Ausrufezeichen verursacht, und letzten Endes auch „Das Gerät kann nicht gestartet werden. (Code10)“.

Der Zweite, das ist dann der, der mit Druck funktionieren wird…

Step-by-Step:
Zuerst die Karte einbauen. (logisch)
Rechner hochfahren.
Windows sollte die Karte erkennen und nach Treiber suchen.
Einfach mit Treiber Nr. 1 füttern.
Er wird artig alles erkennen, lediglich beim TV-Tuner wird er sagen: Code 10

Wußten wir ja schon 😛

So, jetzt weisen wir dem Tuner (und NUR dem!) den 2. Treiber zu.
(bitte beachten, der Treiber sollte an einem Ort gespeichert werden, der nicht nach dem Hochfahren gelöscht wird, weil er temporär/RAMDisk oder sowas ist…)
Brrrrz, das findet der gar nicht toll, und deswegen deaktiviert er denselben.
Weils so schön ist, machen wir das mit dem Capturing Device auch gleich.
Ja, mir ist klar, das hat schon einen passenden Treiber, aber laßt Euch gesagt sein, das ist falsch 🙂

Auch dieses Gerät wird jetzt höchstwahrscheinlich deaktiviert sein…

So, jetzt sagen wir dem Capturing-Device, er soll sich den Treiber 1 wieder reinziehen.
Artig wird er diesen auch wieder akzeptieren und wieder funktionieren.
Lediglich der TV-Tuner, der findet das nicht so toll…

Egal, im nächsten Schritt deinstallieren wir BEIDE Gerärte!
Jetzt noch die Treiber-Leichen aus dem Systemverzeichnis kratzen:

– system32/drivers/PhTVTune.sys
– system32/drivers/Cap7134.sys
– system32/34api.dll
– system32/34com.dll
– system32/34dialog.dll
– system32/34TvCtrl.dll
– system32/Prop7134.dll

Nun, es könnte sein, daß der ein oder andere Probleme bekommt, weil die Dateien gelockt sind, und Windows die nicht freiwillig hergibt.
Nach Unlocker im Netz suchen, runterladen, damit sollte dann auch dieses Problem behoben sein.

Reboot, und Windows XP wird nach passendem Treiber suchen.
OH WUNDER, er findet, diesmal ist Treiber 2 der Passende (installiert automatisch!), und von nun an sollte auch die TV-Karte korrekt funktionieren.



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