Kann man wegen einer kopierten Überschrift wie „Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt“ abgemahnt werden?

YES, WE CAN!

Deutschland, einig Abmahnland, unsere ach so realitätsfernen Minister haben es bis heute noch nicht auf die Latte bekommen, endlich ein eindeutiges Gesetz zum Thema Abmahnungen, Gründe und Kosten zu erlassen.
Deswegen müssen sich immer mehr Gerichte mit immer kurioseren Auswüchsen des zweitältesten Gewerbe der Menschheit herumschlagen.
(Die Rede ist selbstverständlich von Rechtsanwälten; das älteste Gewerbe ist klar die Prostitution. Wobei sich hier manche noch immer nicht so ganz sicher sind, ob denn das Eine nicht gleich dem Anderen ist…)

Was ist geschehen?

Nach dem Urteil des AG Karlsruhe vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09 wurde eine in Deutschland für ihre juristisch zweifelhafte Vergangenheit bekannte Anwältin dazu verurteilt, die Kosten der Gegenseite zu tragen, da das Gericht der Meinung war, sie hätte Beihilfe zu einem (mindestens) versuchten Betrug geleistet.
(Original-Zitat von jur-blog.de)

Da dies eine sehr schöne Nachricht war, die auch Balsam für sehr viele gequälte Seelen ist, haben einige Medien und Blogger dies mit folgender Überschrift veröffentlicht:

Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt

Hm, wie ist das jetzt: stimmt das, oder ist diese Aussage so falsch?
Ich meine, den Artikel auf jur-blog.de hat ein Anwalt verfasst, der das doch eigentlich genau wissen sollte, oder?

Fakt ist der Auszug aus dem Gerichtsurteil:

Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat.

Somit KEINE VERURTEILUNG wegen Betrug.
(lediglich die Ausführung des Gerichtes)

Nun, jedenfalls ist mir heute zu Ohren gekommen, daß mein Freund Rene wegen dieser Überschrift eine Abmahnung erhalten hat.
Nicht von der Frau Günther persönlich, die ja auch Rechtsverdreherin Rechtsanwältin ist; nein, von einer anderen Kanzlei.

Hm, warum macht die das nicht selber?
Kann die das nicht?
Will sie das nicht?
Ich meine, ist der Ruf erst ruiniert…

Jedenfalls steht in der Abmahnung drin, daß das gequirlte Kacke ist, die Mandantin sei NIE wegen Betruges verurteilt worden.
Okay, kann ich so nicht beurteilen, aber wenn das ein anderer Rechtsanwalt so bloggt, wie denn nu?
Betrug, nicht Betrug, Beihilfe zum Betrug, Beihilfe zum versuchten Betrug?

Check‘ ich nicht, dazu muß man wohl echt Jura studiert haben und für gewisse unmoralische Vorgehensweisen auch manchmal die Gehirnregion für Sitte und Moral abstellen

Nun ja, was mich persönlich aber noch an der Sache stört…

die Überschrift alleine lautet ja auf:
Abmahnanwältin Günther

Ich lese hier keinen Vornamen.
Tja, und Anwältinen mit dem Familien-Namen Günther kann es ja viele geben, oder?
(wer Belege hierzu findet, email me!)

Auch ein lustiges Schmankerl in der Abmahnung:
„… darüber hinaus ehrenrührig ist.“
Hm, krasse Shice das. Abmahnanwältin is okay, aber eine Formulierung, die damals sogar von GOLEM.DE (mittlerweile sicherlich auch wegen juristischem Krams entfernt, aber ich hab‘ das ja noch in meinem Feedreader drin …) so gebracht wurde, soll beleidigend sein?

@Rechtsanwältin Günther oder deren juristischen Vertreter:
kennen Sie das Phänomen, daß Hundescheisse erst dann stinkt, wenn man hineingetreten ist?

Jack Wolfskin hat das vor Kurzem mit dawanda probiert, Seoline mit Sistrix, Ageyo mit mir;
alle erfolglos, und alle haben sich was damit kaputt gemacht:

ihren Ruf

Mir ist durchaus bewußt, daß manchen Rechtsanwälten egal ist, wie ihr Ruf/ihre Reputation gerade ist.

Man sollte dabei aber auch eines bedenken:
ändert sich die Gesetzeslage erst einmal zum Thema Abmahnung/Abzocke (und die Zeichen stehen gut dafür), dann ist es sehr schlecht, wenn der eigene Ruf aus der Vergangenheit alles andere als weiß ist…

Da ich Mitglied der Piratenpartei bin, denke ich, sollte ich dieses Thema auch mal für das Parteiprogramm anregen.
Man muß heutzutage ja schon Angst haben, ohne Rechtsbeistand seine persönliche Meinung im Internet zu veröffentlichen…
(naja, ich mach‘ mir im Moment eher weniger Sorgen, habe ja einen guten Rechtsanwalt 🙂 )
Klar, Rufschädigung hin oder her, aber wenn man sich selbst schon seinen Ruf ruiniert hat, sollte man eher nicht auf „ehrenrührig“ plädieren.

@Rene:
Zähne zusammenbeissen, ich würde an Deiner Stelle NICHT unterschreiben.
Vor Gericht gehen, denn die Abmahnung gegen Privatpersonen (oder bist Du deren Mitbewerber?) ist ja mittlerweile GESETZLICH gedeckelt, und die Summe der Abmahnung, die ich da im Raum stehen sehe (geschweige denn den Streitwert von 10.000 Euro, muhahahaha), ist mir alles andere als koscher.
Halt mich bitte auf dem Laufenden, ich werde da wohl auch mal ein wenig zugucken…
(und die Adresse meines Anwaltes hast Du ja 😉 )

@ alle Blogger und Piraten:
bitte weitersagen oder eigene Meinung dazu veröffentlichen, vielleicht kann sich ja mal einer von Schwarz-Geld dieser Problematik annehmen…
Rene wurden ja schon gerichtliche Eilmaßnahmen angedroht…

Kleiner Schmankerl-Nachtrag der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein:
„… Die Richter des Amtsgerichts Karlsruhe hatten Frau Günther bescheinigt, dass sich diese durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht hat und somit auch schadensersatzpflichtig ist.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil (AG Karlsruhe 9 C 93/09 – rechtskräftig) auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen. die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren. Laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor. Davon ließ sich diese also schon einmal nicht sonderlich beeindrucken. …“

Hui, da wirds aber langsam ENG mit EHRENRÜHRIG…!

14 Kommentare zu “Kann man wegen einer kopierten Überschrift wie „Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt“ abgemahnt werden?”

  1. Simmi Mezler

    Hi Alex,

    Bauer & Partner
    Anwaltskanzlei Bauer Michael u. Günther Anne-Marie
    Rödelheimer Str. 59-61
    65769 Eschborn, Taunus

    das wäre die, die ich kenne 🙂

  2. Jörg S.

    Hey Pirat,

    Anette Günther
    Wilstorfer Strasse 52
    21073 Hamburg

    ist hier bei mir ums Eck.

  3. Simmi Mezler

    Nochmal ich:

    Barbara Günther
    Georgibergstraße 31
    87656 Germaringen

    gibt sicherlich noch viel mehr, aber ich denke, das einem auch das Telefonbuch genügend Günthers ausspucken wird, die Rechtsanwältinen sind 😉

    Bye, Simone

  4. Lonesome Walker

    Hi Simone,

    ich glaube aber, Rechtsanwälte sind „geschlechtslos“, d.h. es gibt kein „-inen“ in der Mehrzahl …?

  5. Probentester

    Abgemahnt wurde wohl halb Deutschland, jedenfalls sehr viele Foren und Blogs, die diese Nachricht der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein zitierten:

    http://www.verbraucherzentrale-sh.de/UNIQ125719263401015/link619631A.html

    Knapp 900 Euronen an Abmahnkosten (genau: 891,31 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer bei einem Streitwert 10.000 Euronen) möchte eine Kanzlei Dr. Kötz aus Düsseldorf für diese „Massenabmahnung“ von den Foren und Blogs mit .de-Domain und ordnungsgemäßem Impressum bzw. ladungsfähiger Anschrift, denn Frau G. fühlt sich in ihrem Persönlichkeitsrecht auf das Empfindlichste beeinträchtigt und kann angesichts dieses ungeheuerlichen Vorwurfs des Nachts nicht mehr schlafen. Diese Vorwürfe sind extrem ehrenrührig und außerdem unwahre Tatsachenbehauptungen.

    Die Arme! Wir fühlen alle mit ihr und wünschen ihr und ihrem Anwalt (war dieses Mal nicht der Unsyndikatische) gute Besserung.

  6. Lonesome Walker

    R O F L, genau.
    Ob sich die Dame auch an mein Blog wagt?

  7. Probentester

    Man munkelt, derselbe Anwalt kämpft zur Zeit für Michael B. („Pseudo-Chef“ des Frankfurter Kreisels) gegen Computerbild in Sachen Veröffentlichung von Abzockseiten:

    http://www.computerbild.de/artikel/cb-Special-Sicherheits-Center-Internet-Abzocke-COMPUTER-BILD-schuetzt-4406145.html

    Wie weit ist es nur gekommen in diesem unseren Lande? Die Zypresse tat keinen Finger gegen die Abzockerbanden. Obs die Neue richten wird? Ich habe da meine Zweifel…:?

  8. Koalitionsvertrag und neue Abmahnmethode « Florian's Blog

    […] anderen Rechtsanwaltskanzlei, obwohl er nur die Wahrheit geschrieben hatte. Mehr dazu im Blog von Lonesome Walker oder bei Ecomdev.de. Abmahnanwältin Günther wegen Beihilfe zum Betrug […]

  9. hrt

    War schon immer so, dass gerade die, die sich mit dem Rechtssystem genau auskennen es häufig ausnutzen. Man könnte in Deutschland mindestens jeden Zweiten Anwalt einsparen, wenn die Leute solche Angelegenheiten persönlich klären würden.

    Aber was macht man dann mit den ganzen überflüssigen Anwälten? Wo soll man die beschäftigen? Produktive Leistungen (zum Wohle der Gemeinschaft) bringen die doch eh nie!

  10. molgugge

    wie war das mit dem pferd und dem aufzäumen und wo man da beginnen soll?????

    1. Die gewählte Überschrift ist objektiv falsch, denn die ehrenwerte Frau Rechtsanwältin wurde gerade nicht wegen Betruges verurteilt, was ja in einem Zivilprozeß (siehe C – Aktenzeichen) auch gar nicht geht.
    Verurteilt wurde sie zu Schadenersatz, weil der Richter des Amtsgerichts Karlsruhe in diesem Verfahren der Auffassung war, schon die Geltendmachung der Abogebühren sei versuchter betrug und die Anwältin als ständige Vertreterin des Anbieters habe bisher immer bei Androhung von negativen Feststellungsklagen zugesichert alles zurückzuziehen und müsse daher gewusst haben, dass durch ihre Mandantschaft ein Anspruch geltend gemacht wird, der gar nicht besteht, was versuchter Betrug wäre bei dem die Anwältin hilft, also Beihilfe, und das sei der Verstoß gegen ein Strafgesetz und somit gegen ein Schutzgesetz und daher geeignet, einen Schadenersatzanspruch zu begründen.
    Mag spitzfindig klingen. Aber wer zB verurteilt wird wegen versehentlich mitgenommener Daten dem ehemaligen Besitzer die Kosten der Wiederbeschaffung zu ersetzen wurde ja auch nicht wegen § 202a StGB verurteilt und ins Gefängnis gesteckt.
    Und wer ein Basic – Programm geschrieben hat sollte auch nicht für die Raffinessen seiner Programmierung in Lisp gelobt werden.

    2. Warum immer druff auf die Anwälte???
    In den allermeisten Fällen handeln die ganz einfach im Auftrag eines Mandanten und werden von dem dafür bezahlt, dass sie alles tun, natürlich im Rahmen der Gesetze, um seine, des Mandanten, Rechte durchzusetzen. Sie sind ganz strikt einseitige Interessenvertreter, und müssen das auch sein. Grenzfälle lassen wir mal aussen vor.

    Und die Anwälte, die es garantiert auch gibt, die in Zusammenarbeit mit irgend jemanden Abmahnungen am laufenden band Produzieren alleine mit dem Ziel daraus Geld zu schöpfen, das man sich dann eventuell noch mit dem „Auftraggeber“ teilt, die handeln nicht als Anwälte sondern im Rahmen eines strafbaren Tuns, als einfache Kriminelle.
    Und nun bitte ich das werte Auditorium um Benennung eines Berufszweiges, in dem kein Berufsträger im eigenen Interesse in irgend einer Art und Weise kriminell handelt?
    Sind ALLE katholischen Priester pädophile Homoerotiker??????
    Alle Steuerzahler gleichzeitig auch Steuerhinterzieher????
    Alle Gärtner auch Mörder????

    Und hrt, ich hoffe, dass du bei deiner Meinung bleiben kannst, wenn du aus irgend einem Grunde und selbstverständlich aus nicht nachvollziehbaren Gründen und vollkommen unberechtigt in die Mühlen der Justiz gerätst.

    Und noch eine kleine Anmerkung:
    warum sollen denn Rechtsanwälte Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit erbringen???
    Das sind Freiberufler, die von ihrer Tätigkeit leben (müssen) und keine caritative Vereinigung

  11. Lonesome Walker

    Okay, harter Tobak, aber ich diskutiere ja auch gerne 😉

    Zu 1 kann man nur sagen, daß das wirklich sehr unglücklich formuliert ist, denn zwar hat das Gericht das Wort „Betrug“ in den Mund genommen, aber eben kein Urteil deswegen erlassen.

    Aber dann als Rechtsanwalt einen anderen mit der Abmahnung zu beauftragen, anstelle das korrekterweise selbst zu machen, da hört für mich der Spaß auf.

    Zu 2, nun, das liegt in der Internetwelt daran, daß es noch immer keine geregelte Umgangsform zwischen Rechtsanwälten, Firmen als Markeninhabern und Blogbetreibern als ständige Querulanten und Meinungsäußerern gibt.
    In den USA ist vergleichende Werbung nicht verboten, und da basht dann schon mal Pepsi mit Coca Cola rum…
    (die Kunden können anhand des Geschmackes und der Qualität ja gottseidank selbst entscheiden…)

    Daß die Anwälte im Auftrag des Kunden handeln streitet ja auch keiner ab, und ich bin froh, daß das so klappt.
    Was mich persönlich aber manchmal stört, ist die bewußte strafbare Handlung von BESONDERS IN DIESEM SENSBLEN BEREICH tätigen Rechtsanwälten, die dann nicht mal von Gesetzes wegen belangt werden.

    Klar, die Justiz müßte nur klagen…
    Tut sie aber nicht 🙁
    (und damit wären wir wieder beim Anwalt, denn der Staatsanwalt hat ja auch ein Examen 😉 )

    Und nein, gerade die Grenzfälle sind es ja, die den ansonsten sehr wichtigen Berufszweig immer mehr in schlechtem Licht erscheinen lassen.
    Und zum Thema Anwaltskammer, dem zahnlosen Tiger, will ich gleich gar nichts mehr schreiben; deren Tätigkeit ist phääääänomenal…

    Daher würde ich es schon irgendwie gut finden, wenn sich die Justiz der schwarzen Schafe annehmen würde.

    Zum zweiten Absatz:
    NEIN, nicht alle katholischen Priester sind pädophil veranlagt; aber man kann bei einigen auch nicht gerade von gesundem Menschenverstand sprechen ;-p

    Und die Entlohnung von Rechtsanwälten, das ist nochmal ein Fall für sich…
    (geschweige denn, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung)
    NICHT ALLE Rechtsanwälte sind Gauner (eher nur einige wenige, geschweige denn, rechtskräftig verurteilte Betrüger), aber durch die Globalisierung und das Internet poppen die besonders schlechten Exemplare halt besonders schnell und effektiv hoch.

  12. molgugge

    Also, das mit der Staatsanwaltschaft und den schwarzen Schafen.
    Problem ist, dass da dem/der Anwalt/Anwältin zweifelsfrei nachgewiesen werden muss, und zwar Einzelfallbezogen, dass trotz positiver Kenntnis über das Nichtbestehen einer Forderung eine solche unter Druck beigetrieben werden sollte.
    Und das ist schwer.
    Trotzdem laufen eine ganze Menge entsprechender Ermittlungsverfahren, teilweise auch schon bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften zusammengezogen.
    Hier mahlen die Mühlen der Justiz zwar langsam, aber sie laufen.
    Denkt dabei daran, dass auch die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen Kinder, Verwandte, Bekannte haben und dabei garantiert auch Leute sind, die von so was schon betroffen waren. Oder sogar ein Staatsanwalt selbst :-))

    Und die Kammern können leider erst so richtig wirkungsvoll tätig werden, wenn eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt.
    Kann man kritisieren, hat aber auch Sinn, denn durch massive Massnahmen der Kammer, wie zum Beispiel Entzug der Zulassung, wird nun mal in die Berufsfreiheit und damit in ein Grundrecht nach Art. 12 GG eingegriffen, und das ist eigendlich Gerichten vorbehalten, nicht Standesvertretungen, auch wenn die traditionell als Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgestaltet sind.

    Dazu kommt, dass halt manchmal Sachen kreise ziehen, was am Ende oft wirkungsvoller sein kann, und vor allem schneller:

    http://www.stern.de/tv/aktuell/stern-tv-video-reportage-wie-verbraucher-abgezockt-werden-1519531.html

    Was allerdings auch nur bewirkt, dass vielleicht KG ihren Tätigkeitsschwerpunkt verschiebt.
    Denn ich garantiere, dass sich immer wieder Juristen mit genügend Geldgier und ausreichender krimineller Energie finden, um dieses Karusell am Laufen zu halten.

    Im Übrigen gibt es nur eine einzige wirklich sichere Möglichkeit, solche dubiosen Abzockeraktionen im Internet dauerhaft zu unterbinden:

    Per Gesetz wird festgelegt, dass der Abschluß von Verträgen über das Internet oder per e-mail grundsätzlich nicht zulässig ist.
    Denn nur wenn auf diesem Wege ein Vertragsschluß überhaupt nicht möglich ist kann auch niemand mehr die Möglichkeiten des Mediums nutzen um Fallen aufzubauen.
    Ich glaube aber, dass damit verschiedene Leute dann auch nicht einverstanden sind. Egal ob es um die Bestellung beim Versandhändler, das schnell besorgte Konzertticket, die Anmeldung zu einem Workshop, eine Auktion bei e-bay, das eigene Shopsystem oder sonst was geht.

  13. Lonesome Walker

    Hm, diese einzig wirkungsvolle Möglichkeit ist zwar tatsächlich die Einzige, aber ein wenig mehr LESEN VOR KLICKEN (bevor man einem gekennzeichneten 2-Jahres-Vertrag zustimmt) soll auch ganz hilfreich sein 😉

  14. ichi

    Hier wurde auch darueber berichtet http://fastix.blogspot.com/2009/11/katja-gunther-lasst-abmahnen-und.html

    Gruss

Dein Kommentar:

» bevor Du Deinen Senf abgibst...
(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


blog powered by wordpress
Design by Office and IT - Business Solutions
Optimiert durch suchmaschinen-freundlich