Wenn es mit dem Plakatieren nicht so traurig wäre…

Dann würde ich mich ja darüber freuen, wie sehr sich die CDU/CSU (und auch andere Parteien) vor den Piraten in die Hose machen.

Mittlerweile ist es schon so weit, daß es im Piratenwiki eine eigene Seite für das Desaster gibt:
Parteien haben Angst vor den Piraten und greifen zu drastischen Mitteln

Ich denke mal, die Anzeigen, die da aufgegeben wurden, werden wohl verpuffen…
Und wenn ich dann lese, daß man die illegal überklebten Plakate nicht entfernen darf, dann frage ich mich sowieso, wo da die Gerechtigkeit bleibt.
Ich meine, normalerweise ist das ja Notwehr, frei nach dem römischen Rechtsgrundsatz „Vim vi repellere licet“ (Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden), zu deutsch „Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“
(die Juristen unter Euch können mich wie immer gerne korrigieren…)

Mal sehen, was dann so bei den „Ermittlungen“ rauskommt…
(wofür kleben wir dann überhaupt noch einen VISDP da drauf…?)

Wahrscheinlich wie immer: in dubio pro reo 😛

Update:
CDU vergrault sich die Wähler schon selbst…

4 Kommentare zu “Wenn es mit dem Plakatieren nicht so traurig wäre…”

  1. molgugge

    stimmt, recht bleibt dem unrecht nicht zu weichen, dat gilt immer noch.
    dann gibt es noch das „Gewaltmonopol“ des Staates.
    Das wird im Falle der Notwehr oder Nothilfe durchbrochen. Dabei darf dann jemand, der entweder selbst durch einen unmittelbaren rechtswidrigen Angriff bedroht ist sich wehren (Notwehr) oder einem Anderen in einer solchen Situation helfen (Nothilfe). Aber eben nur bei unmittelbarem Betroffensein, auch zeitlich.
    Kommt man zu so was, und das ist schon abgeschlossen (hier:anderes Plakat hängt schon) isses zwar nach wie vor rechtswidrig und gemein und unfair und Gott weiss was, aber eben nicht mehr unmittelbar und man ist damit „auf den Rechtsweg verwiesen“, denn das Faustrecht wurde hier, zum Glück, schon vor einiger Zeit abgeschafft.

    Im Übrigen ist das auch kein Problem, das nur oder auch nur überwiegend die Piraten betrifft. Ich kenn das schon, so lange ich Wahlen kenne.
    Nur hat es bisher noch niemand geschafft solche Vorfälle auch zu dokumentieren, und zwar noch dazu bundesweit.
    Aber die Idee ist gut 🙂

  2. rps

    Das Recht heißt „vim vi repellere licet“, das ab ist wohl beim Wikipedia-kopieren mitgekommen?

  3. Lonesome Walker

    Korrigiert. Zufrieden? 😛

  4. Robin

    Na, bei uns im Landkreis geht es ja echt friedlich zu. Wenn es Schäden gibt, dann eher durch Vandalismus. Die Parteien haben vor Ort ja teilweise sogar „Stammplätze“. das find ich echt witzig, wenn einer sagt: Ne da nicht, da plakatieren die anderen…

    Wenn so ein „Überkleben“ ect. einmal im Ort passiert, wird da wenig geschehen. Häuft sich das aber, werden die Anzeigen auch für die Vorstände zum Problem. Das ist ja auch eine Ordnungswidrigkeit und wird teuer, oder?

Dein Kommentar:

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(solltest Du im eigenen Interesse angeklickt & gelesen haben...)


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